Wohngebäudeversicherung
Schutz der eigenen Wände.
Auf ein Haus zu sparen, dauert oft viele Jahre – es wieder zu verlieren, mitunter nur wenige Minuten.
Sichern Sie Ihre eigenen vier Wände gegen alle Eventualitäten ab und schützen Sie Ihr Heim vor den Gefahren "Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden".
Laut Schadensstatistiken der Versicherer ist jedes Jahr ca. ein Sechstel aller Gebäude von Schäden betroffen. Deshalb schützen Sie Ihr Eigenheim – ob Ein- oder Zweifamilienhaus, Wochenend- oder Ferienhaus!
Die Ostangler bietet Ihnen den maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Unser Exclusiv-Fair-Play-Paket 2012
- Mitversicherung Elementarschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Sengschäden
- Fußbodenheizung
- Aufräumungskosten für Bäume
- Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachten Sachen
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
- Mitversicherung von Überschallknall bis zur Versicherungssumme
- Mitversicherung von Rauch, Ruß und Verpuffung bis 20 % der Versicherungssumme
- Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen GDV
- Fair-Play-Klausel: Schützt Sie auch vor Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Fair-Play-Klausel – Wohngebäude
Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten: Abweichend von § 28,2 Satz 2 VVG verzichtet die Ostangler Versicherung auf Leistungskürzung, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens: Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens, die auf Weisung des Versicherers erfolgten, werden in voller Höhe ersetzt und lösen keine Unterversicherung aus.
Die entsprechenden Kosten gelten als mitversichert und werden ersetzt ohne Anrechnung auf eine eventuell bestehende Unterversicherung, auch wenn die Bemühungen um Schadensminderung erfolglos verlaufen sind.
Sonstige mut- und böswillige Gebäudebeschädigungen: In Erweiterung der allgemeinen Bedingungen sind auch Kosten für die Beseitigung von Sachschäden durch vorsätzliche unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Gebäudes oder seiner Teile durch unbefugte Dritte versichert. Ausgenommen davon sind die Kosten für die Beseitigung von Glasschäden.
Nicht versichert sind Schäden an Zäunen und Zubehör.

"Eine gute Versicherung muss zu mir passen – und im Fall der Fälle muss ich mich auf sie verlassen können. Wie auf die Ostangler!"
